Liva Music

FAQ – Frequently Asked Questions:

Ist Ihre Musik auch wirklich GEMA-frei oder SUISA-frei?

Es gibt viele Anbieter von Royalty-free Musik. Doch aufgepasst, nicht alles was als Royalty-free gekennzeichnet ist, ist auch wirklich SUISA-frei oder GEMA-frei.
Viele Anbieter nehmen massenhaft Tracks unter Vertrag und da kann es schon mal vorkommen, dass da etwas nicht sauber läuft.
z.B. der Songwriter ist Mitglied bei einer Urheberrechtsgesellschaft, gibt aber seine Tracks trotzdem unter Vertrag bei einem Royalty-free Anbieter, was er eigentlich nicht dürfte. Das kann zu unangenehmen Problemen führen für Sie und zu zusätzlichen Kosten.

Immer wieder gibt es auch Probleme mit dem Youtube Content-ID. Viele Songwriter geben ihre Songs verschiedenen Music Libraries unter Vertrag und da kann es vorkommen, dass etwas unterschrieben wird, dass nachher Auswirkungen hat. Oder wenn Samples gebraucht werden bei der Produktion, dann kann dies auch zu Problemen führen.

Die von uns produzierte Musik ist 100% Gema- und SUISA-frei!
Falls Sie den Song auch auf Youtube laden wollen, dann werden wir bei der Produktion völlig auf Samples verzichten. Somit werden Sie keine Probleme haben.

Gibt es Nutzungseinschränkungen für die Musik von Liva Music Custom Shop?

Ja. Die Lizenz erlaubt die Verwendung der Musik im persönlichen oder professionellen Rahmen für Sie selbst, Ihre Kunden oder Ihren Arbeitgeber. Musik von Liva Music Custom Shop darf nicht verkauft, übertragen, getauscht, gehandelt, geteilt, vermietet oder an Dritte weitergegeben werden, und die Lizenz darf nicht als Unterlizenz an Dritte vergeben werden. Unsere Musik kann nicht weiterverkauft werden, es sei denn, sie ist in Ihre eigene Arbeit als Teil eines fertigen Endprodukts eingebettet. Sie dürfen die Musik nicht als Ihre eigene vermarkten, auch dann nicht, wenn Sie der Musik andere Instrumente oder eine Stimme hinzugefügt haben. Sie dürfen nicht über die Musik singen und das Lied dann verkaufen oder vertreiben.

Kann ich über Ihre Website Musik kaufen, mein Lied darüber singen oder darüber Gitarre spielen und mein Album damit verkaufen?

Nein, das können Sie nicht. Dies ist nicht zulässig.

Wir sind ein Archiv für Musikproduktionen. Unsere Musik steht für die Synchronisation in Medienproduktionen (Websites, Videos, DVDs, TV-Sendungen, Filme, Spiele usw.) als Hintergrundmusik zur Verfügung. Sie können nicht über den Musiktitel singen oder ein Instrument hinzufügen und die Ergebnisse dann als Ihre eigene Musik oder als Ihr Lied vermarkten, selbst wenn der ursprüngliche Titel abgeändert oder bearbeitet wurde oder wenn Sie andere Instrumente oder Vocals zur Musik hinzufügen. Dies wird als „abgeleitetes Werk“ bezeichnet und ist unzulässig. Liva Music Custom Shop besitzt das ständige Urheberrecht an dem Musikstück und der Aufnahme.

Sie dürfen Ihre eigene Stimme aufnehmen und die lizenzierte Musik als Hintergrundmusik für Hörbücher, Storytelling, Hypnotherapie, geführte Meditation, Selbsthilfeprogramme oder jede Art von Erzählung nutzen. Der Unterschied liegt darin, dass die Musik als Hintergrundmusik für ein Produkt verwendet wird, das nicht als »Lied« oder ein Musikprodukt vermarktet wird. Die Musik wird in keiner Weise zweckentfremdet, und das Urheberrecht an der Musik bleibt eindeutig und vollständig in den Händen des Komponisten und des Verlags. Beachten Sie bitte, dass Sie eine Premium-Lizenz benötigen, wenn Ihr Projekt Ihnen Einnahmen bringen soll und Sie mehr als 1000 Kopien Ihres Produktes vertreiben.

Darf ich die Musik von Liva Music Custom Shop in das ID-System für Youtube-Inhalte hochladen?

Beachten Sie, dass Ihre „Liva Music Custom Shop“ – Lizenz es Ihnen nicht erlaubt, Ihr Projekt in das ID-System für YouTube-Inhalte hochzuladen. Liva Music bleibt Eigentümer der Aufzeichnung. Aufgrund der Art der Inhaltserkennungssoftware von YouTube führt das Hochladen von „Liva Music Custom Shop“ – Musik auf Content-ID zu falschen Urheberrechtsansprüchen für andere Benutzer und für Ihre zukünftigen Projekte und stellt eine Verletzung unserer Lizenzbedingungen dar.

Mir gefällt der Track, jedoch hätte ich gerne einige Abänderungen. Ist das möglich?

100% Zufriedenheitsgarantie -> Wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind und wir können gerne Abänderungen vornehmen.

Kann ich Ihnen auch ein Video schicken, indem wir Musik haben möchten, und Sie produzieren dann die passende Musik zum Video?

Unser Produzententeam hat viel Erfahrung im Film/TV Geschäft und wir können gerne bestehende Videos vertonen.

Welche Vorteile hat die Nutzung von SUISA freier Musik?

Sofern Sie nur der Produzent sind und für Ihren Auftraggeber ein Medienprodukt herstellen, spielt es für sie selbst keine Rolle, ob die Musik zum SUISA-Repertoire gehört oder SUISA-frei ist.

Allerdings hat für den späteren Nutzer (sprich: Kunde/Auftraggeber des Produzenten) SUISA-freie Musik den Vorteil einer einfacheren Abrechnung und einfachen Kostenstruktur gegenüber von SUISA-Musik, da dieser mit einer einmaligen Lizenzgebühr die lizenzierten Titel in flexiblem Umfang nutzen kann, ohne ständig neue Musikfolgebögen (sog. cue sheets) ausfüllen zu müssen. Dies kann z.B. bei einer nachträglichen Ausweitung der Nutzung der Fall sein, z.B. ein Produktwerbefilm für den Messeeinsatz wird später auch auf der Firmenhomepage zur Verfügung gestellt. Bei SUISA-Repertoire wäre hiermit eine neue Abrechnung verpflichtend.

Vorteile in Stichworten:

-Nur ein Ansprechpartner für alle Rechte
-Schnelle Lizenzierung möglich ohne langwieriges und kostenintensives Rechte-Clearing
-Einfache Abwicklung

Hier finden Sie einige Interessante Beiträge:

Royalty Free – GEMA frei SUISA

Wegweiser der SUISA:

https://www.suisa.ch/fileadmin/user_upload/service/Ratgeber_Recht_Rat/2013-1_Wegweiser_zur_legalen_Musik_im_Webvideo_Teil_1.pdf

https://www.suisa.ch/fileadmin/user_upload/service/Ratgeber_Recht_Rat/2013-2_Wegweiser_zur_legalen_Musik_im_Webvideo_Teil_2.pdf